Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Bestimmung des Rückkaufswerts bei vorzeitiger Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags auseinander und weist auf eine geplante Rechtsänderung im VersRÄG 2006 hin, die eine Aufteilung der dabei anfallenden Verwaltungs- und Vertriebskosten auf fünf Jahre vorsieht.