Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Vorgaben der Gleichbehandlungsrichtlinie für den Versicherungssektor und analysiert die Umsetzung der Richtlinie in Österreich insbesondere im Bereich der Krankenversicherungen. In diesem Zusammenhang nimmt er vor allem zur Berechnung der Unisextarife und zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine differenzierte Tarifpolitik für männliche und weibliche Versicherte Stellung. Zu berücksichtigen gilt hier insbesondere die gebotene Veröffentlichung der Differenzierungsmerkmale durch den Versicherer und die verbotene Prämienmehrbelastung bei Schwangerschaft bzw Mutterschaft.