§ 100 Abs 1 Satz 1 BVergG 2002
Die Autoren besprechen ein Erkenntnis des VfGH, in dem dieser darlegte, dass die in § 100 Abs 1 Satz 1 des BVerG 2002 angegebenen Verständigungsformen zur Bekanntgabe einer Zuschlagsentscheidung (elektronische Übermittlung oder Telefax) keine taxative Aufzählung darstellen.