§ 397 HGB; P 23 Abs 7 AGBKr
Der OGH erläutert, dass der Kauf und Verkauf von Wertpapieren durch eine Bank idR als Kommissionsgeschäft zu qualifizieren ist und nimmt zur Reichweite des Pfand- und Zurückbehaltungsrechts der Bank Stellung.
OGH, 20.02.2006, 2 Ob 62/04p