§ 332 ASVG; § 1489 ABGB
Die Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen, die im Wege der Legalzession auf den Sozialversicherungsträger übergehen, beginnt mit der Kenntnis vom Schaden zu laufen. Im Regelfall liegt diese Kenntnis erst im Zeitpunkt der Beantragung der Sozialleistung durch den Geschädigten vor.