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Rechtsansichten des BMF

WirtschaftsrechtNorbert Schrottmeyerecolex 2006, 69 - 70 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Bei einer fehlenden Einräumung von Gesellschafterrechten kann ein Zusammenschluss von Schwester-Personengesellschaften nicht unter Art IV UmgrStG subsumiert werden. Bleiben aber die Beteiligungsverhältnisse gleich, muss eine Gewinnrealisierung nicht vorgenommen werden.

Rechtsgrundlagen: Art IV UmgrStG; § 23 Abs 2 UmgrStG; § 24 Abs 7 EStG

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