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UFS Feldkirch, 26.09.2005, RV/0125-F/04 (Wirtschaftsrecht)

WirtschaftsrechtMarie-Ann Müllner (Glosse)ecolex 2006/38ecolex 2006, 69 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Die Kosten für eine künstliche Befruchtung können nicht als außergewöhnliche Belastungen in Abzug gebracht werden.

UFS Feldkirch, 26.09.2005, RV/0125-F/04

Rechtsgrundlagen: § 34 EStG

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