Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob die Schenkung eines Gesellschaftsanteils mit einer buchmäßigen Überschuldung vom Anwendungsbereich des § 15a ErbStG umfasst ist.
Rechtsgrundlagen: § 15a ErbStG
Stichworte: BMF, 14.12.2004
Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob die Schenkung eines Gesellschaftsanteils mit einer buchmäßigen Überschuldung vom Anwendungsbereich des § 15a ErbStG umfasst ist.
Rechtsgrundlagen: § 15a ErbStG
Stichworte: BMF, 14.12.2004