Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob die Befreiung von der Erbschaftssteuerpflicht auch beim erbsmäßigen Erwerb von Kapitalvermögen eines Devisenausländers zur Anwendung gelangt.
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG; § 37 Abs 8 EStG
Stichworte: BMF, 03.11.2004