§ 914 ABGB
Der OGH nimmt Stellung zur rechtlichen Qualifikation einer freien Betriebsvereinbarung und legt dar, dass nachträgliche (auch verschlechternde) Adaptierungen durch eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und den Personalvertretungsorganen zulässig sind. Der Betriebsrat ist aber nicht legitimiert, Pensionsansprüche eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers, die diesem aufgrund einer Betriebsvereinbarung zustehen, nachträglich zu verändern.