§ 863 ABGB; § 914 ABGB
Der OGH nimmt Stellung zur rechtlichen Qualifikation einer freien Betriebsvereinbarung und legt dar, dass nachträgliche (auch verschlechternde) Adaptierungen durch eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und den Personalvertretungsorganen zulässig sind. Unzulässige Bestimmungen in freien Betriebsvereinbarungen können also allenfalls eine einzelvertragliche Umgestaltung des Arbeitsvertrages zur Folge haben.