Zusammenfassung: Der Autor zeigt in seinem Beitrag, dass nicht konsumierte Urlaubstage bzw Zeitguthaben bei einem Wechsel der Arbeitsstelle in das neue Arbeitsverhältnis nicht zwangsläufig finanziell vergütet werden müssen, sondern mitgenommen werden können. Dabei beschreibt er die maßgeblichen Kriterien, die im Rahmen des Günstigkeitsvergleichs zu berücksichtigen sind und differenziert in seiner Darstellung zwischen dem Transfer auf ein Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber sowie auf ein Beschäftigungsverhältnis zum selben Arbeitgeber.