§ 918 ABGB
Der OGH nimmt eine Auslegung des Kriteriums der "persönlichen Abhängigkeit" bei Arbeitsverträgen vor und erläutert, dass ein treuwidriges Verhalten des Vertragspartners sowohl den Werkbesteller wie auch den Werkschuldner zum Rücktritt vom Werkvertrag legitimiert. Dabei beschreibt er das Rückabwicklungsprocedere und erläutert, in welchen Fällen keine Nachfrist gesetzt werden muss.