Zusammenfassung: Die Autoren prüfen in ihrem Beitrag, innerhalb welchen Zeitraums die Schadenersatzforderung eines übergangenen Bieters im Falle einer Verletzung der Vergaberechts verjährt. Dabei nehmen sie auch Stellung zum Beginn der Verjährungsfrist und sprechen sich für die Zugrundelegung einer Ablaufshemmung für die Zeit der Nachprüfung vor der Vergabekontrollbehörde aus.