Zusammenfassung: Die Autoren nehmen auf der Grundlage des ECG Stellung zur Verantwortlichkeit des Internet-Providers für zivilrechtliche Unterlassungsforderungen und weisen nach, dass dieser nur für offenkundige Rechtsverstöße Dritter haftet.
Rechtsgrundlagen: § 16 ECG; § 19 ECG; § 9 Abs StGB; § 12 StGB