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Elternschaftskarenz und Präsenz- bzw Zivildienst - unterschiedliche Auswirkungen auf die Abfertigung alten Rechtes zulässig

WirtschaftsrechtBernhard W. Gruberecolex 2004, 552 - 553 Heft 7 v. 1.7.2004

§ 23 Abs 1 AngG; § 15 MuttSchG; § 16 MuttSchG; § 8 APSG; Art 141 EG

Der Autor informiert über eine Entscheidung des EuGH, wonach Karenzzeiten wegen Elternschaft bei Bemessung des Abfertigungsanspruchs nach dem Angestelltengesetz nicht einbezogen werden müssen, Wehr- bzw Zivildienstzeiten hingegen schon.

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