§ 41 GMG
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen auch eine verschlechterte Ausführungsvariante einen rechtswidrigen Eingriff in das Gebrauchsmusterrecht begründet.
OGH, 19.08.2003, 4 Ob 155/03b
§ 41 GMG
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen auch eine verschlechterte Ausführungsvariante einen rechtswidrigen Eingriff in das Gebrauchsmusterrecht begründet.
OGH, 19.08.2003, 4 Ob 155/03b