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E-Mail-Werbung zu Zwecken der Direktwerbung - Auch im B2B-Bereich vorherige Zustimmung notwendig?

WirtschaftsrechtPeter Burgstallerecolex 2004, 905 - 907 Heft 11 v. 1.11.2004

Zusammenfassung: Der Autor weist in seinem Beitrag nach, dass die Direktwerbung via e-mail an einen Unternehmer auch ohne Einverständnis des Adressaten erlaubt ist, sofern eine Ablehnungsmöglichkeit besteht und die Unternehmensdaten des Absenders offenliegen. Ein Bezug des e-mails zum Unternehmen des Adressaten ist nicht erforderlich.

Rechtsgrundlagen: § 107 TKG; § 1 KSchG

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