Zusammenfassung: Der Autor weist in seinem Beitrag nach, dass die Direktwerbung via e-mail an einen Unternehmer auch ohne Einverständnis des Adressaten erlaubt ist, sofern eine Ablehnungsmöglichkeit besteht und die Unternehmensdaten des Absenders offenliegen. Ein Bezug des e-mails zum Unternehmen des Adressaten ist nicht erforderlich.
Rechtsgrundlagen: § 107 TKG; § 1 KSchG