Zusammenfassung: Der Autor merkt in seinem Beitrag kritisch an, dass das TKG Unternehmern weniger Abwehrmöglichkeiten gegen unerwünschte Werbung via e-mail einräumt als Konsumenten und spricht sich daher für eine Abschaffung der Differenzierung zwischen Verbrauchern und Nicht-Verbrauchern in § 107 TKG aus.
Rechtsgrundlagen: § 107 TKG; § 101 TKG aF