Zusammenfassung: Der Autor bespricht die Entscheidung des OGH 7 Ob 92/99a , in welcher der OGH bei einem Verstoß gegen Vergabevorschriften den Verpflichteten zum Ersatz des Erfüllungsinteresses verurteilte. Anschließend diskutiert der Autor, inwieweit der Anspruch auf das Erfüllungsinteresse auf die einschlägigen Vergabevorschrift (§ 122 BvergG neu) gestützt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 122 BVergG