Zusammenfassung: Ausgehend von der OGH-Entscheidung 4 Ob 50/00g diskutiert der Autor Rechtsfragen des Kontrahierungszwanges und der einseitigen Abänderung von AGB und geht auch auf die Inhaltskontrolle von AGB ein.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 32 TKG; § 879 Abs 3 ABGB; § 273 ZPO