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Noch einmal § 5 j KSchG

WirtschaftsrechtAlexander Mattecolex 2000, 494 - 495 Heft 7 v. 1.7.2000

Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der dogmatischen Einordnung des § 5 j KSchG auseinander und fragt, ob nach dieser Bestimmung ein pauschalierter, vom Schadenseintritt unabhängiger Ersatzanspruch gebührt.

Rechtsgrundlagen: § 5 j KSchG

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