Zusammenfassung: Ausgehend von einer allgemeinen Einleitung zum Diensterfindungen zeigt der Beitrag die Regelungen über die Besteuerung von Diensterfindungen auf. Unterschiede in der Besteuerung ergeben sich daraus, ob der Arbeitgeber sein Aufgriffsrecht ausübt oder nicht.
Rechtsgrundlagen: § 22 EStG; § 67 Abs 2 EStG; § 30 EStG; § 7 Abs 3 PatG; § 9 PatG; § 37 EStG§ 28 EStG; § 38 EStG§ 23 EStG