Zusammenfassung: Der Beitrag skizziert die Abgrenzung der freien Erfindung von der Diensterfindung und der frei gewordenen Erfindung, stellt die Regelung über die Vergütung von Diensterfindungen sowie die steuerliche Behandlung von Diensterfindungen dar. Schließlich wird auch auf die Gestaltung von Dienstverträgen eingegangen.
Rechtsgrundlagen: § 6 PatG; § 19 PatG; § 1 PatG; § 10 UrhG; § 19 UrhG; § 8 PatG; § 67 EStG; § 22 EStG; § 23 EStG