Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit der neuen Bestimmung des § 31 a KSchG; wonach bei missbräuchlicher Verwendung einer Kreditkarte (Zahlungkarte) der Karteninhaber vom Kartenaussteller die Rückgängigmachung der Buchung bzw. Zahlung verlangen kann.
Rechtsgrundlagen: § 31 a KSchG