Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung hatte sich der plVwGH mit der Frage der einkommensteuerlichen Behandlung von medizinischen Leistungen zu befassen, die der Arbeitgeber seinen Angestellten gewährt.
Rechtsgrundlagen: Art 21 Abs 1 Pkt 11 plEStG; Art 12 Abs 1 plEStG

