Zusammenfassung: Der plVwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage des Vorsteuerabzugs im Falle elektronischer Rechnungen zu befassen. Im vorliegenden Beitrag wird über das Urteil des polnischen Höchstgerichts berichtet ebenso wie darüber, ob dieses damit von seiner bisherigen Rsp abweicht.
Rechtsgrundlagen: Art 106 Abs 1 plUStG

