Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befand das ruOWG, ob das in Gang setzen der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen betreffend die Erstattung der Steuern seitens des Steuerzahlers in Hinkunft auf direktem Wege bei der Staatskasse erfolgen kann. Was bedeutet diese Entscheidung für den Steuerzahler in Russland? Was kann dabei jedoch zu Schwierigkeiten führen?

