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Russland - Technische Unterlagen sind für Steuerzwecke Waren gleichgestellt

SteuerrechtJudikaturLenka Lamacova, StB (Prag); Ing. Balazs Mayer; Steuerberaterass. (Budapest); Elena Orlovskaya, RA (Moskau); Mag. Slawomir Patejuk, Senior Tax Consultant (Warschau)eastlex-SRa 2010/40eastlex-SRa 2010, 185 Heft 5 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befand das ruOWG, inwieweit technische Unterlagen Waren gleichzustellen sind, wenn diese ins Ausland verkauft werden. Liegt hierbei aus Sicht des Mehrwertsteuerrechts eine Lieferung vor? Kann hier der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden? Was gilt für den Fall, dass es zu einer Übertragung von Rechten an Unterlagen an Käufer im Ausland kommt? Ist hier der Vorsteuerabzug möglich?

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