Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befand der tschechische VwGH, ob Aufwendungen (Zinsen, Nebenkosten), die iZm der Fremdfinanzierung von Dividendenausschüttungen stehen, steuerlich abzugsfähig sind. Im Beitrag werden ua wesentliche Punkte aus der Urteilsbegründung des tschechischen Höchstgerichts angeführt.
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