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Rechtswahl nicht allein aus Gerichtsstandsvereinbarung

Rechtsprechung - RusslandInternationales PrivatrechtDr. Rainer Wedde, Prof. an der Hochschule Rhein-Main, of counsel im Moskauer Büro der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschafteastlex 2010/10eastlex 2010, 157 Heft 4 v. 1.8.2010

Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung befand das russische Oberste Wirtschaftsgericht, ob im Falle von Außenwirtschaftsverträgen die Wahl des Gerichtsstandes in Russland unmittelbar bedingt, das damit auch das materielle russische Recht gewählt wird. Im Anlassfall ging es im Konkreten um die Frage der Verjährung eines Zahlungsanspruchs. Mit Anmerkungen von Rainer Wedde.

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