Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung befand das russische Oberste Wirtschaftsgericht, ob im Falle von Außenwirtschaftsverträgen die Wahl des Gerichtsstandes in Russland unmittelbar bedingt, das damit auch das materielle russische Recht gewählt wird. Im Anlassfall ging es im Konkreten um die Frage der Verjährung eines Zahlungsanspruchs. Mit Anmerkungen von Rainer Wedde.

