Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung ging es um Fragen der Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs in Albanien. Mit Anmerkungen von Uka und Wietzorek.
Rechtsgrundlagen: Art 122 Abs 2 alVerf; Art 5 New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche; Art 393-399 alZPO

