Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung stellte das polnische OG klar, unter welchen Voraussetzungen der polnische Staat für legistische Säumnis haftet. Die dem polnischen OG in gegenständlicher Rechtssache vorgelegte Frage betraf dabei den Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der plVerf im Jahre 1997 und dem Inkrafttreten der Novelle zum plZGB im Jahre 2004. Mit Anmerkungen von Alexander Patsch.
Rechtsgrundlagen: Art 417 plZGB; Art 77 plVerf

