Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung stellte das russische OWG ua klar, inwieweit von der Schiedsklausel des MKAS (Internationales Schiedsgericht der Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation) zur Vertragsprüfung iZm Mietverträgen ebenso eine vertragliche Vereinbarung im Hinblick auf die Verlängerung eines Mietvertrags erfasst ist. Mit Anmerkungen von Rainer Wedde, der zu dieser Entscheidung kritisch Stellung nimmt.

