Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die neuen Regelungen im ungarischen Körperschaftsteuergesetz betreffend die in Hinkunft vorgesehene steuerwirksame Erfassung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen respektive Zuwendungen, die eine Gesellschaft empfängt. Berichtet wird auch darüber, wie nach der bisherigen Gesetzeslage Zuwendungen (Zuschüsse) ohne Rückzahlungsverpflichtung zu behandeln waren.

