Zusammenfassung: Der Beitrag führt ein Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Danzig aus dem März 2009 an, in dem sich das Gericht mit Steuerfragen befasste betreffend ein sog Cash-Pooling-Vertrag, den eine polnische Gesellschaft abgeschlossen hatte. Zu klären war dabei ua, inwieweit der Empfänger (Cash-Pool-Leader) der von der polnischen Gesellschaft iR des Cash-Pooling-Vertrags entrichteten Zinszahlungen, der in Norwegen ansässig ist, als Zinsempfänger qualifiziert werden kann.

