Zusammenfassung: Der Beitrag führt ein Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts Warschau aus dem Juni 2009 an, in dem sich das Gericht mit Fragen zu befassen hatte betreffend die Vorsteuerrückerstattung in Polen für Unternehmen, die in Staaten ansässig sind, mit denen kein bilateraler Vertrag auf Gegenseitigkeit betreffend die Rückerstattung der Vorsteuer besteht.

