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Vorsteuererstattung für ausländische Gesellschaften aus jenen Staaten, mit denen Polen keinen auf Gegenseitigkeit basierenden Vertrag abgeschlossen hat

SteuerrechtJudikaturDr. Simona Chirica, RA, Assistentin an der Wirtschaftsakademie in Bukarest; Ing. Lenka Lamacova, StB in Prag; Balázs Mayer, Steuerberaterassistent in Budapest; Slawomir Patejuk, Tax Consultant in Warschau; JUDr. Ing. Peter Schmidt, Consultant in Bratislaveastlex-SRa 2009/39eastlex-SRa 2009, 188 Heft 5 v. 1.10.2009

Zusammenfassung: Der Beitrag führt ein Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts Warschau aus dem Juni 2009 an, in dem sich das Gericht mit Fragen zu befassen hatte betreffend die Vorsteuerrückerstattung in Polen für Unternehmen, die in Staaten ansässig sind, mit denen kein bilateraler Vertrag auf Gegenseitigkeit betreffend die Rückerstattung der Vorsteuer besteht.

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