Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die mit Juli 2013 geltenden neuen Regelungen im polnischen Körperschaftsteuerrecht betreffend die Befreiung von der polnischen Quellenbesteuerung für Zinsen- und Lizenzzahlungen, die von Gesellschaften, die in Polen ansässig sind, an verbundene Unternehmen innerhalb des Gemeinschaftsgebietes ausgezahlt werden. Im Beitrag werden außerdem die bis dahin geltenden Übergangsregelungen angeführt ebenso wie die Voraussetzungen, unter denen der bis 2013 geltende ermäßigte polnische Quellensteuersatz in Anspruch genommen werden kann.

