Zusammenfassung: Das poln Gesellschafts- und Steuerrecht kennt die Form der stillen Gesellschaft nicht. Dieser normenfreie Raum wird langsam durch Rsp und Richtlinien der Finanzverwaltung gefüllt. Die vorliegende Entscheidung ist eine von diesen. Sie behandelt den Fall, dass einer der stillen Gesellschafter am Finanzergebnis in sehr hohem Ausmaß beteiligt ist.
Rechtsgrundlagen: Art 15 plKStG; Art 16 plKStG

