Zusammenfassung: Mit 1.1.2008 trat das Gesetz 2007/561 Slg über die Investitionsbeihife in Kraft. Die Bestimmungen regeln die Beihilfen für Anfangsinvestitionen und für die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Der Beitrag informiert kurz über die vier Formen der Investitionsbeihilfen und welche Bestimmungen bei der Beantragung der Steuerermäßigung einzuhalten sind.
Rechtsgrundlagen: Gesetz 2007/561 Slg. über die Investitionsbeihilfe

