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§ 38r Abs. 2 czEStG Einkommensteuerveranlagung im Falle steuerlicher Verluste

Internationales RechtPápai, Szilvia; Danovský, Ing. Peter; Mag. Robert, LL.M.; Kaczmarek, Sztuba; von Monteran und von Zubrowsky, Jaroslaveastlex-SRa 2005/12eastlex-SRa 2005, 182 Heft 4 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Obwohl das Oberste Verwaltungsgericht entschieden hat, dass sich die steuerliche Verjährungsfrist nur für solche Steuerpflichtige auf bis zu neun Jahre verlängern kann, die staatliche Investitionsförderungen erhalten haben, beharrt das Finanzministerium auf seiner Auffassung, dass sich die Verjährungsfrist für alle Steuerpflichtigen verlängern kann.

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