Zusammenfassung: Obwohl das Oberste Verwaltungsgericht entschieden hat, dass sich die steuerliche Verjährungsfrist nur für solche Steuerpflichtige auf bis zu neun Jahre verlängern kann, die staatliche Investitionsförderungen erhalten haben, beharrt das Finanzministerium auf seiner Auffassung, dass sich die Verjährungsfrist für alle Steuerpflichtigen verlängern kann.

