Zusammenfassung: Die im tschechischen Recht in Gewinnausschüttungen umqualifizierten Zinsen zwischen verbundenen Unternehmen stellen im Lichte von DBA keine Dividenden sondern noch immer Zinsen dar und sind daher abzugsfähig
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs. 1 lit. w) czEStG

