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Keine Verfristung der Geltendmachung der unrichtigen Nichtanrechnung von Vordienstzeiten

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2026/61DRdA-infas 2026, 137 Heft 3 v. 1.5.2026

OGH 18.12.2025, 9 ObA 49/25h

§ 94b Abs 7, § 26 Abs 5 Satz 3 und Abs 6a VBG

Die Kl absolvierte nach Beendigung der neunten Schulstufe von 1.7.1983 bis 30.6.1986 eine Lehre zur Köchin. Anschließend war sie einige Monate als Jungköchin und sodann bis 13.4.2008 als Patissière oder Köchin für verschiedene Gastronomiebetriebe tätig, wobei sich die Beschäftigungszeiten insgesamt auf 143 volle Monate und 696 "Rumpftage" belaufen.

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