vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Richterliche Befangenheit ist bei Selbstanzeige des Richters grundsätzlich zu bejahen

EntscheidungenArbeitsrechtFrank HussmannDRdA-infas 2026/60DRdA-infas 2026, 136 Heft 3 v. 1.5.2026

OGH 18.12.2025, 9 ObA 61/25y

§§ 19ff JN

Eine Richterin und ein Richter eines Oberlandesgerichts (OLG) zeigten ihre Befangenheit für ein Berufungsverfahren an, in welchem beide im Zusammenhang mit dem zugrundeliegenden Arbeitsrechtsverfahren über erstinstanzlich zugesprochene Ersatzansprüche zu urteilen gehabt hätten, die im Wesentlichen darauf gegründet waren, dass das OLG, für das sie tätig waren, für eine von der Kl angestrebte Stelle nicht die Kl als bestqualifizierte Bewerberin, sondern einen anderen Kandidaten bestellt hatte. Der anstelle der Kl bestellte Kandidat war, nachdem er ua für die Ausbildung der Richteramtsanwärter im Sprengel des OLG zuständig gewesen war, mehrere Jahre lang Präsident eines OLG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!