OGH 16.9.2025, 10 ObS 67/25p
§ 255 ASVG
Mit Bescheid vom 9.5.2023 lehnte die bekl Pensionsversicherungsanstalt den Antrag des Kl auf Invaliditätspension ab. Weiters wurde ausgesprochen, dass auch keine vorübergehende Invalidität vorliege und weder ein Anspruch auf Rehabilitationsgeld noch auf medizinische oder berufliche Maßnahmen der Rehabilitation bestehen.

