OGH 21.10.2025, 10 ObS 95/25f
§§ 213a, 333 Abs 4 ASVG
Die grob fahrlässige Außerachtlassung von AN-Schutzvorschriften nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) durch den vom Bauherrn bestellten Baustellenkoordinator begründet keinen Anspruch auf Integritätsabgeltung nach § 213a ASVG.

