vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zusatzrente für Schwerversehrte in der Unfallversicherung knüpft an die Höhe des Anspruchs auf Versehrtenrente an

EntscheidungenSozialrechtSophia Marcian-ErogluDRdA-infas 2026/26DRdA-infas 2026, 36 Heft 1 v. 1.1.2026

OGH 21.10.2025, 10 ObS 93/25m

§§ 205a, 205 Abs 4 ASVG

Der Kl bezog von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) aufgrund eines Arbeitsunfalles eine Betriebsrente in Höhe von 10 % einer Vollrente. Aufgrund weiterer Versicherungsfälle hatte der Kl zudem Anspruch auf eine Gesamtrente in Höhe von 65 % der Vollrente (mit der Betriebsrente somit insgesamt 75 % der Vollrente) sowie einer Zusatzrente von 50 % der Versehrtenrente.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!