OGH 21.10.2025, 10 ObS 93/25m
§§ 205a, 205 Abs 4 ASVG
Der Kl bezog von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) aufgrund eines Arbeitsunfalles eine Betriebsrente in Höhe von 10 % einer Vollrente. Aufgrund weiterer Versicherungsfälle hatte der Kl zudem Anspruch auf eine Gesamtrente in Höhe von 65 % der Vollrente (mit der Betriebsrente somit insgesamt 75 % der Vollrente) sowie einer Zusatzrente von 50 % der Versehrtenrente.

