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Kalendermonate mit reduziertem Entgeltanspruch wegen "Sabbaticalvereinbarung" bleiben bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht außer Betracht

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtBirgit SdoutzDRdA-infas 2026/17DRdA-infas 2026, 23 Heft 1 v. 1.1.2026

VwGH 15.10.2025, Ro 2024/08/0017

§ 21 AlVG

Mit Bescheid vom 13.2.2024 stellte das Arbeitsmarktservice (AMS) fest, dass dem Beschwerdeführer ab dem 1.1.2024 Arbeitslosengeld gem §§ 20 und 21 AlVG in der Höhe von € 40,60 täglich gebührt. Für die Bemessung des Arbeitslosengeldes gem § 21 AlVG wurden die Zeiten Jänner 2022 bis Dezember 2022 herangezogen.

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