OGH 10.7.2025, 10 ObS 69/25g
§ 177 ASVG
Die Kl war zum Zeitpunkt ihrer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beruflich verursachten Infektion mit COVID-19 an einer Universität beschäftigt. Die bekl Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und die Vorinstanzen verneinten die Qualifikation der Infektion als Berufskrankheit gem § 177 Abs 1 ASVG iVm Nr 38 der Anlage 1 zum ASVG (sogenannte Berufskrankheitenliste). Die ordentliche Revision wurde vom Berufungsgericht nicht zugelassen.

