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Keine Berufskrankheit: COVID-19-Infektion einer Universitätsbediensteten

EntscheidungenSozialrechtFabian GamperDRdA-infas 2025/162DRdA-infas 2025, 372 Heft 6 v. 1.11.2025

OGH 10.7.2025, 10 ObS 69/25g

§ 177 ASVG

Die Kl war zum Zeitpunkt ihrer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beruflich verursachten Infektion mit COVID-19 an einer Universität beschäftigt. Die bekl Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und die Vorinstanzen verneinten die Qualifikation der Infektion als Berufskrankheit gem § 177 Abs 1 ASVG iVm Nr 38 der Anlage 1 zum ASVG (sogenannte Berufskrankheitenliste). Die ordentliche Revision wurde vom Berufungsgericht nicht zugelassen.

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