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Waisenpension: Verlängerung der Kindeseigenschaft aufgrund Erwerbsunfähigkeit

EntscheidungenSozialrechtMaximilian WielanderDRdA-infas 2025/163DRdA-infas 2025, 373 Heft 6 v. 1.11.2025

OGH 10.7.2025, 10 ObS 66/25s

§ 252 Abs 2 Z 3 ASVG

Der Kl hat einen Maturaabschluss und hat durch Tätigkeiten als EDV-Techniker und Programmierer bei einem besonders sozialen AG, der auf die persönliche Situation der Mitarbeiter Rücksicht nimmt, insgesamt 124 Versicherungsmonate erworben. Der Kl leidet an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung sowie am Asperger-Syndrom, weshalb er Schwierigkeiten mit Sozialkontakten hat, in der verbalen Kommunikation beeinträchtigt ist und seine Hygiene vernachlässigt. Zugleich hatte er aufgrund seiner Erkrankung bereits vor seinem 18. Geburtstag Schwierigkeiten, pünktlich aufzustehen und sich um seine Angelegenheiten zu kümmern. Ohne den Einsatz seiner Eltern, die ihn auch noch nach seinem 18. Geburtstag regelmäßig weckten, wäre es ihm nicht möglich gewesen, pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen; er wäre jedenfalls öfter als zweimal pro Monat zu spät gekommen. Letztlich wurde er von seinem AG wegen wiederholter Unpünktlichkeit gekündigt. Seit Juli 2019 hat der Kl einen Erwachsenenvertreter.

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